Anmeldung bringt für beide
Seiten Vorteile
So geht das mit dem
Mini-Job
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| Klare Verhältnisse: Wer die Putzhilfe anmeldet, ist auf der sicheren Seite – und spart Steuern. Foto: Photothek |
Fensterputzer, Babysitter, Heckenschneider: Ohne solch fleißige Helfer würde manch eine Familie dumm dastehen. Oft läuft die Bezahlung aber noch unter der Hand – aus Furcht vor kompliziertem Papierkrieg und hohen Sozialabgaben. Unnötige Sorgen!
Setzt ein Privathaushalt auf einen Mini-Job statt auf Schwarzarbeit, bringt das beiden Seiten Vorteile. Und die Abwicklung per „Haushaltsscheck-Verfahren“ ist kinderleicht: Man muss nur ein kurzes Formular ausfüllen und abschicken. Die Mini-Job-Zentrale in Bochum erledigt kostenlos den ganzen Rest.
Mehr als 200.000 Mini-Jobber in privaten Haushalten sind inzwischen schon so angemeldet worden.
Brutto für
netto
Diese legalen Haushaltshilfen arbeiten weiterhin „brutto für netto“. Die Anmeldung bringt ihnen zusätzlich ein festes Arbeitsverhältnis: mit Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (die Mini-Job-Zentrale erstattet aber 80 Prozent dieser Kosten) und bezahlten Urlaub.
Für Hausfrauen wichtig: Mini-Jobber können ihre Rentenbeiträge freiwillig aufstocken. So lassen sich eventuell noch fehlende Beitragsmonate sammeln.
Der Arbeitgeber der Haushaltshilfe muss zwar auf den ersten Blick mehr zahlen. Knapp 15 Prozent des Mini-Lohns werden für Abgaben fällig, also zahlt man statt
100 Euro knapp 115 Euro.
Dafür gibt es aber saftige Steuervorteile. Die persönliche Steuerlast sinkt um
20 Prozent der Kosten, maximal um 510 Euro pro Jahr.
Nach Beispiel-Rechnung der Bochumer Behörde bringt ein Mini-Jobber, der 150 Euro pro Monat erhält, seinem Arbeitgeber sogar Geld ein! Wenn eine legale Haushaltshilfe 300 Euro monatlich kassiert, kostet sie (nach der Steuer-Erstattung) gerade 31 Cent mehr als eine nicht angemeldete Kraft.
Einfache
Regeln
Sparen lohnt sich hier also nicht. Zumal man bei Unfällen nicht angemeldeter Helfer alle Kosten an die gesetzliche Unfallversicherung zurückzahlen muss. Und eine Geldbuße wegen Schwarzarbeit riskiert – bis zu 5.000 Euro.
Für das Haushaltsscheck-Verfahren müssen einige Bedingungen erfüllt sein:
Arbeitgeber muss ein Privathaushalt sein. Familienmitglieder können nur
beschäftigt werden, wenn sie nicht in dem Haushalt leben. Der Mini-Jobber darf nicht auf selbstständiger Basis tätig sein.
Es muss sich um „haushaltsnahe“ Tätigkeiten handeln: Putzen, Gartenpflege, Winterdienst – oder auch die Betreuung von Kindern und Senioren. Die Regelung gilt nicht für Aupairs, selbstständige Tagesmütter, Nachhilfelehrer oder Pflegedienste.
Der Mini-Jobber darf regelmäßig höchstens 400 Euro im Monat verdienen. Für kurzfristige Tätigkeiten, etwa die Betreuung einer Wohnung oder eines Haustiers in den Ferien, gelten Sonderregeln.
Die Haushaltshilfe selbst darf mehrere Mini-Jobs kom-binieren – solange sie insgesamt die 400-Euro-Grenze nicht überschreitet. Für Arbeitnehmer mit einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung ist allerdings nur der erste Mini-Job abgabenfrei.
Silke Becker
www.minijob-zentrale.de
Info: Hotline
Antworten auf Fragen rund ums Thema bekommt man montags bis freitags von
7 bis 19 Uhr unter der
Nummer 01801-200504. Ein Festnetz-Anruf kostet knapp 4 Cent/Minute. |