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Die Zahl der Firmen-Zusammenbrüche steigt beängstigend an – doch viele Betriebe und Jobs können gerettet werden

Wenn die Weichen neu gestellt werden

Bild: Jörg Dienenthal
Beispiel Märklin: In diesem Jahr wurden so viele namhafte Unternehmen zahlungsunfähig wie lange nicht mehr. Foto: Roth

Dieses Jahr gab es schon viele spektakuläre Pleiten: Ob Modellbahnbauer Märklin, Porzellanhersteller Rosenthal, Wäscheproduzent Schiesser oder Versender Quelle – sie alle haben in der Krise Insolvenz angemeldet.

Insolvenz ist ein Wort, das vielen Angst macht. Denn es gilt als Inbegriff des Scheiterns. Und als Todesstoß für Unternehmen und Mitarbeiter.

In diesem Jahr werden 35.000 Firmen zahlungsunfähig, befürchtet der Kreditversicherer Euler Hermes, gegenüber 2008 ist das ein Plus von fast 20 Prozent. Mit Folgen für die Jobs: Experten befürchten, dass die Pleite-Welle 2009 rund 540.000 Stellen vernichten könnte.

Es geht um zwei Ziele

Bedeutet also eine Insolvenz zwangsläufig das Aus? Der Reihe nach: Sie tritt ein, wenn ein Betrieb seine Rechnungen nicht mehr bezahlen kann.

Der Reihe nach: Sie tritt ein, wenn ein Betrieb seine Rechnungen nicht mehr bezahlen kann. Oder so hoch verschuldet ist, dass die Verbindlichkeiten höher sind als das verwertbare Vermögen. Dann muss er beim Amtsgericht Insolvenz anmelden. Das Gericht prüft, ob das verbliebene Vermögen die absehbaren Verfahrenskosten deckt. Ist dies der Fall, wird das Insolvenzverfahren eröffnet.

Das verfolgt zwei gleichrangige Ziele: Zum einen gilt es, die Ansprüche der Gläubiger zu befriedigen, zum anderen eine tragfähige Lösung zum Erhalt des Unternehmens zu finden.

Genau das ist die Aufgabe des Insolvenzverwalters, der vom Amtsgericht eingesetzt wird. Er ist jetzt der neue Chef, spricht mit Mitarbeitern, Kunden, Banken und potenziellen Investoren. Zugleich versucht er, die Gläubiger von seinen Plänen zu überzeugen.

Schafft er es zum Beispiel, einen Betrieb aus der Insolvenz heraus zu verkaufen, geht dieser meist in eine Auffanggesellschaft über, die von den Altschulden befreit ist. Das ermöglicht dem Käufer einen unbelasteten Neustart.

Löhne fließen weiter

Egal ob die Firma saniert, komplett oder in Teilen verkauft wird – ohne Mitarbeiter geht es nicht weiter. Trotzdem sind oft Einschnitte beim Personal notwendig. Der Staat mildert die Härten etwas ab: So werden Be­schäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften insolventer Firmen von der Bundesagentur für Arbeit finanziell unterstützt.

Sie zahlt im Fall des Falles auch die Löhne und Gehälter weiter, drei Monate lang. Für dieses „Insolvenzgeld“ kommen alle Betriebe auf; sie entrichten dafür einen festen Prozentsatz des Arbeitsentgelts als Umlage. Für die Betriebsrentenansprüche der Mitarbeiter tritt der Pensionssicherungs-Verein der Wirtschaft ein.

Übrigens: Viele Firmen, die am Abgrund stehen, schaffen es am Ende doch noch. So hat Kreditversicherer Euler Hermes in einer Studie herausgefunden, dass zwei Drittel der insolventen Firmen (ab 5 Millionen Euro Umsatz) eine Chance auf eine erfolgreiche Sanierung haben. Von den kleineren Betrieben überlebt jeder zweite.

Wilfried Hennes