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Nebenkosten: Oft stecken in der Abrechnung Fehler, warnt der Mieterbund

Jetzt lohnt sich ein kritischer Blick

Bild: Teure Heizöllieferungen
Kostentreiber: Teure Heizöllieferungen schlagen sich jetzt in der Abrechnung nieder. Fotos: Visum (2)

Exakt 2,13 Euro pro Quadratmeter und Monat hat der Deutsche Mieterbund als Durchschnittswert der Nebenkosten ermittelt – und 2008 ist es wohl noch teurer geworden: Kein Wunder also, dass die Betriebskostenabrechnungen das Top-Thema in den Beratungsstellen des Mieterbundes sind. Und die Experten finden nach eigenen Angaben in jeder zweiten Abrechnung Fehler!

Daher lohnt sich ein kritischer Blick auf die Post, die demnächst wieder vom Vermieter kommt.

Beim Heizöl auf den Preis achten

Die Materie ist kompliziert. 16 einzelne Posten (sowie gegebenenfalls „sonstige Betriebskosten“) kann ein Vermieter seinen Mietern grundsätzlich aufs Auge drücken. Aber mit einer wichtigen Einschränkung: „Man sollte zuerst den Mietvertrag checken – der Vermieter darf nur Nebenkosten abrechnen, die darin ausdrücklich vereinbart sind“, erklärt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. Nächster Schritt: ein genauer Vergleich mit der Abrechnung des Vorjahres.

„Bei unerklärlichen Preissteigerungen einzelner Posten oder bei ganz neuen Kostenarten sollte man nachfragen“, betont Ropertz, „es besteht der Verdacht, dass hier andere Kosten versteckt sind.“

Seit Jahren größter Preistreiber: die Heizkosten. Hier sollte man zum Beispiel darauf achten, dass nicht Kosten für leerstehende Wohnungen unzulässigerweise auf die anderen Parteien umgelegt werden. Endbestand des Vorjahres und der Anfangsbestand des neuen Abrechnungsjahres müssen identisch sein – auch im Preis! „Die Bewertung des Öls mit jährlichen Durchschnittspreisen ist nicht zulässig“, weiß Ropertz, „nur der tatsächlich gezahlte Preis darf abgerechnet werden.“

Bild: Personalkosten
Steuersenker: Mieter können Personalkosten für Gartenpflege, Hausmeister & Co. anteilig absetzen.

Generell gilt: Erscheint eine Abrechnung unglaubwürdig, sollte man Einsicht in die Originalbelege verlangen.

Reagiert der Vermieter nicht zügig auf eine Reklamation, darf man die Nebenkosten-
Vorauszahlungen (nach entsprechender Ankündigung) aussetzen – bis eine korrekte Abrechnung vorliegt. Das gilt auch, wenn ein Vermieter einfach gar nicht abrechnet, um sich vor einer Rückzahlung zu drücken.

Vor späten Nachforderungen sind Mieter dagegen geschützt. Kommt die Abrechnung nicht spätestens ein Jahr nach dem Ende des Abrechnungszeitraumes, muss der Mieter keine Nachzahlung mehr leisten.

Übrigens: Ihren Anteil am Personalaufwand etwa für die Gartenpflege können Mieter in der Steuererklärung geltend machen. „Die Vermieter sind gesetzlich verpflichtet, solche Positionen in Sach- und Personalkosten aufzuschlüsseln“, sagt Ropertz.

Silke Becker

 

Info: Lange Liste

Von der Beleuchtung über Gartenpflege und Grundsteuer bis zur Schornstein- oder Straßenreinigung: Die Liste der möglichen Betriebskosten ist lang. Sie kann gratis aus dem Netz gefischt werden – gehen Sie zu Paragraf 2 dieser Verordnung:

bundesrecht.juris.de/betrkv