Reizthema
Elternunterhalt:
Gibt es Grenzen?
Wenn die Pflege
zu teuer wird
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| Die Eltern umsorgen: Das fällt nicht leicht und kann ins Geld gehen. Foto: Wirtz |
Der Satz ist kurz, mehr als 100 Jahre alt und birgt Sprengkraft. Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren : So Paragraf 1601 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Auf Anhieb leuchtet diese Regel ein, wenn die gerade Linie nach unten zeigt: Dass ein
kleines Kind von den Eltern versorgt werden muss klare Sache. Doch die Vorschrift gilt auch in Gegenrichtung! Also rückt immer wieder das Sozialamt ganz unverhofft beim längst erwachsenen Kind an, um es für seine alternden Eltern in die Pflicht zu nehmen.
Besonders häufig geschieht das, wenn die Eltern zum Pflegefall geworden sind: Ein guter Heimplatz kann dann locker 3.000 bis 5.000 Euro im Monat kosten. Und damit oft deutlich mehr, als die Pflege- und die Rentenversicherung insgesamt überweisen.
Vorsicht bei
Schenkungen
Also zahlt in vielen Fällen das Sozialamt die Heim-Rechnung und versucht, sich möglichst viel von den Kindern zurückzuholen. Dabei gehen einzelne Behörden recht dreist vor. Ein Machtwort des Bundesverfassungsgerichtes sowie weitere höchstrichterliche Urteile haben aber inzwischen für
Klarheit gesorgt: Keiner muss mehr fürchten, wegen der teuren Pflege
der Eltern selbst zum Sozialfall zu werden.
Zwei Faustregeln: Wer nicht im Luxus schwelgt, muss am Lebensstandard keine Abstriche hinnehmen. Und die eigenen Kinder sowie der Ehepartner haben in Sachen Unterhalt stets Vorrang vor den Eltern.
Ob und wie viel vom laufenden Einkommen ans Sozialamt abgedrückt werden muss, ist dennoch sehr schwierig zu berechnen zumal, wenn auch der Ehepartner verdient.
Etwas einfacher ist es beim Vermögen. Die private Altersvorsorge
muss zum Beispiel nicht angetastet werden; geschützt sind 5 Prozent
vom Brutto aus dem gesamten Erwerbsleben. Auch ein Auto und die eigenen
vier Wände sind meistens Schonvermögen .
Aber Achtung! Hat man die Immobilie von Mama oder Papa spendiert bekommen, gilt eine Sonderregel: Zehn Jahre lang kann die Schenkung zurückgefordert werden wegen Verarmung des Schenkers . Das gilt natürlich auch für Zuwendungen in bar.
In der Praxis empfiehlt sich für Betroffene oft der Gang zum Fachanwalt. Erste Hilfe gibt es aber jetzt fast kostenlos: Das Netzwerk Pflegeberatung , ein Projekt der Betriebskrankenkassen und Verbraucherzentralen, hat eine Hotline eingerichtet. Auch einfache Fragen zum Unterhaltsrecht werden beantwortet. Die Rufnummern: 01803-770500-1, -2 oder -3. Ein Anruf aus dem Festnetz kostet 9 Cent pro Minute.
Thomas Hofinger
Info: Hilfreiche Ratgeber
Gerade sind zwei sehr solide und trotzdem bezahlbare
Ratgeber zum Thema erschienen: Elternunterhalt wenn Kinder zahlen sollen von Michael Baczko (6,90 Euro, ISBN: 978-3-448-09232-5, 3. Auflage) und Unterhaltspflichten von Michael Küsgens (9,90 Euro, ISBN: 978-3-940580-00-9). |